Abteilungsordnung
Aufnahmebedingungen:
Die Aufnahme in die Tennisabteilung des TV Wiblingen 1905 e.V. kann sowohl als aktives, als auch als passives Mitglied erfolgen. Die Aufnahme ist bei der Abteilungsleitung Tennis schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Abteilungsausschuss der Tennisabteilung. Über die Annahme oder Ablehnung des Aufnahmeantrags erhält der Antragsteller schriftlichen Bescheid. Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung beginnt mit dem Datum der Aufnahmebestätigung und beinhaltet gleichzeitig die Mitgliedschaft im TV Wiblingen 1905 e.V. (TVW).
Der Antragsteller erhält mit dem Aufnahmeantrag die Satzung des TV Wiblingen 1905 e.V, die Abteilungsordnung und die Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung in der jeweils gültigen Fassung.
Spielberechtigung:
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Tennisabteilung im Rahmen der Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung in der jeweils gültigen Fassung. Spielberechtigung setzt die termingerechte Zahlung des Jahresbeitrags voraus.
Passive Mitglieder sind nicht spielberechtigt.
Satzung, Abteilungsordnung und Spiel- und Platzordnung:
Mit der Aufnahme in die Tennisabteilung anerkennt das Mitglied die Satzung des TV Wiblingen e.V. 1905, die Abteilungsordnung und die Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung.
Kündigung:
Die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung kann grundsätzlich nur zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 31. Dezember des Jahres beim Abteilungsleiter zu erfolgen.
Arbeitsdienst:
Die Instandhaltung des Tennisheims, der Plätze sowie deren Vorbereitung zum Saisonstart erfordert finanzielle Mittel, die unsere Abteilung alleine nicht aufbringen kann. Daher sind alle Mitglieder - unabhängig vom Geschlecht - im Alter von 18 bis einschließlich 65 Jahren (maßgeblich ist das Geburtsjahr) verpflichtet, einmal pro Jahr einen Arbeitsdienst zu leisten.
Die Einteilung der Arbeitsdienste erfolgt durch den technischen Leiter. Der jeweilige Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ist ein Mitglied am vorgesehenen Termin verhindert, ist dies dem technischen Leiter frühzeitig mitzuteilen. Innerhalb der laufenden Saison stehen weitere Möglichkeiten zur Ableistung des Arbeitsdienstes zur Verfügung.
Wird der Arbeitsdienst nicht erbracht, wird eine Ersatzgebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr wird jährlich vom Abteilungsausschuss festgelegt und im Einladungsschreiben mitgeteilt.
Einzelmitglied (Erwachsene/r ab 18 Jahren) | 160 € |
Ehepaar / Lebenspartnerschaften in einem Haushalt | 265 € |
Auszubildende/r (Nachweis erforderlich) | 105 € |
Jugendliche/r, Schüler/in bis 18 Jahre | 75 € |
Student/in, Teilnehmende/r am freiwilligen sozialen Jahr, Teilnehmende/r am Bundesfreiwilligendienst (Nachweis erforderlich) | 90 € |
Einzelmitglied (Erwachsene/r ab 75 Jahre - siehe Beitragsbestimmungen) | 90 € |
Passives Mitglied | 90 € |
Kinder über 15 Jahren | 75 € |
1. Kind unter 15 Jahren | 50 € |
2. Kind unter 15 Jahren | 35 € |
3. Kind unter 15 Jahren | 25 € |
ab 4. Kind unter 15 Jahren | 0 € |
Stand: 01.01.2022
Sonderregelung:
Neuaufnahmen nach dem 01. Juli eines Jahres werden für dieses Kalenderjahr mit 50% des Jahresbeitrags belastet.
Beitragsbestimmungen:
-
Kind ist, wer das 15. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres (01. Januar) noch nicht vollendet hat.
-
Erwachsener ist, wer das 18. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres (01. Januar) vollendet hat.
-
Erwachsene, die das 75. Lebensjahr zu Beginn des Beitragsjahres (01. Januar) vollendet haben, erhalten eine Altersermäßigung.
-
Zu Berechnung des Beitrages von Ehepaaren/Einzelmitgliedern mit Kindern werden alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (01. Januar), die Mitglied der Tennisabteilung des TVW sind, berücksichtigt.
Nachweis:
Der Nachweis des Schulbesuchs, Studiums, Ableistung von BFD, FSJ, FÖJ, oder einer Ausbildung ist durch
-
Bescheinigung über Schulbesuch
-
Studienbescheinigung
-
Bescheinigung der Ableistung von BFD, FSJ, FÖJ
-
Ausbildungsnachweis
jährlich zum 01.Januar unaufgefordert zu erbringen.
Bei Nichtvorlage wird der volle Beitrag eingezogen. Erfolgt der Nachweis verspätet, so sind der Tennisabteilung durch die Bank belastete Buchungsgebühren vom Mitglied zu bezahlen.
Beitragszahlung:
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und in einer Summe für das volle Kalenderjahr zu bezahlen.
Die Beitragszahlung erfolgt jährlich zum 01.Januar durch Bankeinzug.
Eine Bankeinzugsermächtigung ist mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags zu erteilen an:
TV Wiblingen Tennisabteilung, IBAN:DE 26 6305 0000 0007 6303 94,
BIC: SOLADES1ULM.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer ist: DE14ZZZ00000160931.
Bankgebühren, die der Tennisabteilung durch die Nichteinlösung des Bankeinzugs entstehen, sind vom Mitglied zu bezahlen.
In Härtefällen sind nach schriftlichem Antrag befristete Ausnahmeregelungen möglich. Über den Antrag entscheidet der Ausschuss der Tennisabteilung.
Eine Rückerstattung von Beiträgen ist grundsätzlich nicht möglich.
Umwandlung passive in aktive Mitgliedschaft:
Beiträge für passive Mitgliedschaft werden bei Übernahme in die aktive Mitgliedschaft angerechnet, jedoch nur für das Kalenderjahr, in dem die Übernahme in die aktive Mitgliedschaft erfolgt.
TV Wiblingen 1905 e.V. Beschluss der JHV
Tennisabteilung 12. November 2021